Asylpolitik: FDP spricht sich für eine Lockerung der Residenzpflicht aus
27. Januar 2010

München, 27.01.2010 (lp). Die FDP-Fraktion hat heute im Bayerischen Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag einen Vorstoß unternommen, die sogenannte Residenzpflicht im Asylrecht zu lockern. Die Residenzpflicht, die es innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland gibt, besagt, dass es Asylsuchenden grundsätzlich nicht gestattet ist, ihren Landkreis zu verlassen.
Der Gottesdienstbesuch in der Nachbargemeinde, die Hochzeitsfeier eines guten Freundes im Nachbarlandkreis, das Auswärtsspiel der Fußballmannschaft – für Flüchtlinge meist nur Wunschträume.
„Es ist mit unserem Menschenbild nicht vereinbar, dass wir Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen, dermaßen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken. Wir machen sie damit, ohne dass es hierfür einen vernünftigen Grund gibt, zu Menschen zweiter Klasse. Eine Lockerung dieser unsinnigen Regelung ist dringend erforderlich“, so Brigitte Meyer (Mering), Vorsitzende des Sozialausschusses im Landtag und Sozialpolitische Sprecherin der Liberalen im Maximilianeum.
Diese Forderung der FDP stellt jedoch für Meyer nur einen Baustein im Gesamtgebilde für neue Wege in der Asylpolitik dar. Ganz oben auf der Agenda stünden noch die Abkehr vom Sachleistungsprinzip und von der dauerhaften Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften. „Wir freuen uns, dass die CSU sich jetzt endlich bewegt und ein halbes Jahr, nachdem wir unser Positionspapier vorgelegt haben, ebenfalls ein Positionspapier erarbeitet hat. Unser monatelanges Nachhaken hat sich ausgezahlt. Jetzt wurde ein Stein ins Rollen gebracht, der dazu führen wird, dass sich die Situation für die bayerischen Flüchtlinge erheblich verbessert erhalten – ohne dass dadurch Bayern etwas weggenommen wird. Im Gegenteil: Menschlichkeit und Toleranz waren schon immer gelebte bayerische Werte“ hält Meyer fest.

