FDP Fraktion Bayern - Keine Geschäftemacherei auf Kosten der NS-Opfer

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Keine Geschäftemacherei auf Kosten der NS-Opfer

26.01.2012
München, 26.01.2012 (lp). Mit Blick auf die Entscheidung des Landgerichts München, den Verkauf von Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ per einstweiliger Verfügung zu untersagen, erklärt die medien-  und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Julika Sandt:
„Dass der britische Verleger Peter McGee an diesem Donnerstag – genau einen Tag vor dem nationalen Holocaust-Gedenktag – Auszüge aus Hitlers Machwerk  veröffentlichen wollte, ist nicht nur hochgradig unsensibel sondern riecht nach Geschäftemacherei auf Kosten der Opfer.“

Wie der Landtag auf Initiative von Julika Sandt am 9. November 2011 beschlossen hat, wird die Staatsregierung in Abstimmung mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, dem Institut für Zeitgeschichte und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten ein Konzept zum Umgang mit Druckerzeugnissen aus dem Franz-Eher-Verlag, für die das Urheberrecht bereits abgelaufen ist bzw. bis zum Jahr 2015 ablaufen wird, erarbeiten. Bis dahin liegen die Rechte an „Mein Kampf“ und anderen nationalsozialistischen Schriften aus dem Verlag beim bayerischen Finanzministerium.

Die Münchner FDP-Abgeordnete fordert: „Im Sinne einer historisch fundierten Aufklärung über das NS-Regime muss zwar gewährleistet sein, dass Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie historisch interessierte Bürger jederzeit Zugang zu den Schriften haben. Diese dürfen aber ausschließlich angemessen wissenschaftlich kommentiert publiziert werden. Insbesondere sind sie so aufzubereiten, dass die Gefühle der Opfer des NS-Regimes und von deren Nachkommen nicht verletzt werden. Es muss eine Form der Publikation gefunden werden, die den Missbrauch der Schriften zu Propagandazwecken durch neonazistische Vereinigungen sowie zu rein kommerziellen Zwecken verhindert.“

Die Vorgangsmappe zu dem Landtagsbeschluss steht im Internet unter diesem Link