FDP Fraktion Bayern - Kommunen

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Eigenständige Kommunen für ein starkes Bayern

Die Vielfalt Bayerns liegt in unseren Städten und Gemeinden, sowohl in der Dynamik der Großstädte als auch in der Schönheit und Lebensqualität des Ländlichen Raumes. Die FDP-Fraktion will diese Vielfalt erhalten und den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit geben. Nur so können die Herausforderungen des demographischen Wandels im Ländlichen Raum wie in Ballungsräumen gleichermaßen bewältigt werden.

Finanzielle Verlässlichkeit für die bayerischen Kommunen

Städte und Gemeinden brauchen eine solide finanzielle Grundlage, um ihre Aufgaben für die örtliche Gemeinschaft zum Wohle aller erledigen zu können. Deshalb wurden unter unserer Beteiligung die Kommunen – trotz Zeiten knapper Kassen – seit 2008 jedes Jahr im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit zusätzlichen Haushaltsmitteln des Freistaates ausgestattet.
Die FDP-Fraktion unterstützt außerdem das Ziel, durch eine grundsätzliche Neustrukturierung der kommunalen Finanzen Städte und Gemeinden von der instabilen Gewerbesteuer unabhängiger zu machen und ihnen damit mehr Planungssicherheit und Handlungsspielräume zu geben.
Des Weiteren fördern wir die Schaffung von zukunftsfähigen Finanzierungswegen für kommunale Investitionen, wie beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen. Ziel ist die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, zweckgebundene „Rückstellungen“ für die Finanzierung von wirtschaftlich vernünftigen Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu bilden, ohne dass Bürger und Wirtschaft durch Gebühren überfordert werden.

Mit Änderungen im Kommunalwahlrecht die Demokratie gestärkt


Wir haben umfassende Verbesserungen des kommunalen Wahlrechts auf den Weg gebracht, die bereits für das Wahljahr 2014 geltenwerden. So kann künftig jeder für ein kommunales Mandat (Stadtrat, Bürgermeister usw.) kandidieren, der vor Ort wohnt – unabhängig davon, ob es der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Zudem wird die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis für die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen (aktives Wahlrecht) von drei auf zwei Monate verkürzt und die Wartefrist für eine kommunale Kandidatur (passives Wahlrecht) von sechs auf drei Monate. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit von ersten Bürgermeistern und Landräten sinkt von 21 auf 18 Jahre und das Höchstalter steigt ab 2020 von 65 auf 67 Jahre. Daneben wird unter anderem die Briefwahl generell erlaubt, ohne dass wie bisher ein besonderer Grund nachgewiesen werden muss. Durch diese Maßnahmen verbessern wir die Möglichkeiten der Teilhabe an der kommunalen Demokratie.

Gegen Widerstände demokratischeres Zählverfahren durchgesetzt

Wir haben zum Jahresanfang 2011 das überlegene Sitzzuteilungsverfahren „Hare-Niemeyer“ bei Kommunalwahlen durchgesetzt, das den Wählerwillen besser abbildet. Das bisherige Berechnungsverfahren für die Verteilung von Sitzen in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreis- und Bezirkstagen war zwar von der Rechtsprechung als verfassungsmäßig anerkannt, begünstigte aber tendenziell die größeren Parteien und Wählergruppen. Das neue Verfahren wird bei den Bezirkstagswahlen 2013 und den Kommunalwahlen 2014 erstmalig zur Anwendung kommen. Wir Liberale haben uns seit geraumer Zeit für das von vielen Parteien und Wählergruppen herbeigesehnte Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer eingesetzt. Nun ist es endlich Gesetz geworden.





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