FDP Fraktion Bayern - Rohde: Bürgerfreundliches Kommunalwahlrecht

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Regierungsfraktionen machen Kommunalwahlrecht bürgerfreundlicher | Rohde: „Wir verbessern die Teilhabemöglichkeiten“

14.02.2012
München (lp). „Die Demokratie lebt vom Mitmachen. Deshalb hat die Regierungskoalition  durch die heutige Gesetzesänderung das Kommunalwahlrecht verbessert.“  Das betonte der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsliberalen, Jörg Rohde (Heßdorf) am Dienstag nach der Abstimmung im Plenum. Der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag sei es dabei besonders wichtig gewesen, die Bürgerfreundlichkeit des Wahlrechts der Kommunalparlamente von Städten, Gemeinden und Landkreisen zu erhöhen, betonte Rohde.
„Schon bei der nächsten Kommunalwahl 2014 kann jeder Bürger nach seiner Wahl an einem (und nur einem) seiner Wohnorte als Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat kandidieren und ist nicht mehr an den Ort des sogenannten Schwerpunkts der Lebensbeziehungen gefesselt. Heute sind mehrere Wohnorte nicht mehr eine krasse Ausnahme, sondern häufig anzutreffen. Darauf muss das Wahlrecht Rücksicht nehmen. Im Privatleben der Bewerber herumzuschnüffeln, um einen „Schwerpunkt“ zu finden ist hingegen unwürdig: Der Wähler soll darüber entscheiden, wer in den Kommunalparlamenten sitzt - und nicht der Ort, in dem der Kandidat die höhere Wasserrechnung hat“, sagte der Liberale.

Gleichzeitig senkte die Regierungskoalition die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts von drei auf zwei Monate. Das passive Wahlrecht setzt statt nach sechs Monaten künftig schon nach drei ein. Umzüge gehören zur alltäglichen Lebenswirklichkeit, die das Wahlrecht nicht länger als unbedingt nötig ausschließen dürfen. „Dafür sorgen wir nun endlich“ stellte der FDP-Landtagsvizepräsident heraus.

Künftig wird allen Bürgern die Briefwahl ermöglicht, ohne dass noch besondere Gründe vorliegen müssen. Sinkende Wahlbeteiligungen erfordern aus Sicht der FDP, die Hürden für die Ausübung des Wahlrechts möglich niedrig zu legen. Unabhängig von beruflicher oder privater Abwesenheit oder Verhinderung am Wahltag wird bei Kommunalwahlen künftig jedermann die Möglichkeit zur Briefwahl offenstehen. Schließlich wird die Altersgrenze für die Wählbarkeit von ersten Bürgermeisten und Landräte von 21 auf 18 Jahre gesenkt und die Höchstaltersgrenze am Tag des Beginns der Amtszeit wird für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ab der Kommunalwahl 2020 von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Rohde: „Damit verbessern wir zum einen im Gleichklang mit der Wählbarkeit für Land- und Bundestag die demokratischen Teilhabemöglichkeiten jüngerer Bürger. Zum anderen entspricht die maßvolle Anhebung des Höchstalters dem Renteneintrittsalter mit 67.“