Verbraucherschutz / Großbäckerei „Müller Brot“ | FDP-Verbraucherschutzpolitiker Dr. FISCHER: „Öffentlichkeit bereits bei ekelerregenden Zuständen informieren“
16.02.2012
München, 16.2.2012 (lp). Die Öffentlichkeit soll künftig bereits dann von den Behörden informiert werden, wenn amtlicherseits ekelerregende Zustände in einem Betrieb festgestellt werden. Das fordert jetzt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Landtags-FDP, Dr. Andreas Fischer (Abensberg), anlässlich des Berichts von Bayerns Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber am Donnerstag im Bayerischen Landtag.Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz und in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches änderten nichts daran, dass es auch künftig möglich sei, dass Behörden selbst entscheiden könnten, ob sie über ekelerregende Zustände in Betrieben informieren wollen oder eben nicht. Selbst bei massiven Hygienemängeln gebe es weiterhin einen Ermessensspielraum.
„Auf Landesebene muss daher weiterhin darauf hingewirkt werden, dass Verbrauchern keine verdorbenen oder gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel verkauft werden und dass Verbraucher frühzeitig umfassend informiert werden. Dabei hat nicht die Gewinnerzielungsabsicht des Unternehmens sondern der Verbraucherschutz im Vordergrund zu stehen“, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende.
Der Skandal um die mangelhaften hygienischen Zustände in der Großbäckerei zeige, dass die Gesundheit der Verbraucher jederzeit oberste Priorität haben müsse.




