Sicherungsverwahrung: Beschlüsse müssen eingehalten werden

06. Juli 2010



München, 7.6.2010 (lp). „Der Beschluss des Bundeskabinetts über Eckpunkte im Bereich der sogenannten Sicherungsverwahrung, wie er am 23. Juni zwischen CDU/CSU und FDP gefasst wurde, ist ein gutes Konzept. Es ist deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn Unionsvertreter den gemeinsamen Beschluss jetzt nachträglich aufkündigen wollen“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Dr. Andreas Fischer (Abensberg) am Dienstag in München. Die Ankündigung des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, des CSU-Politikers Hans-Peter Uhl, und von Bayerns Justizministerin Dr. Merk, die Vorschläge des Bundesjustizministeriums „einsammeln“ zu wollen, sei „absolut inakzeptabel.“

„Die künftige Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung“, betont der FDP-Fraktionsvize, „muss Schutzlücken schließen, sie muss aber auch zugleich rechtsstaatlich und europarechtskonform ausgestaltet sein. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuordnung berücksichtigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Deshalb ist sie eine sachgerechte Lösung, mit der aus unserer Sicht auch CDU und CSU gut leben können müssten. Niemandem wäre damit geholfen, wenn eine europarechtswidrige Regelung erneut aufgehoben würde.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Thomas Hacker (Bayreuth), mahnte unterdessen den Koalitionspartner zur Einhaltung der Verträge: „Bayerns Justizministerin Dr. Merk ist Mitglied einer schwarz-gelben Koalition. In Berlin haben die drei CSU-Bundesminister dem Reformkonzept der Bundesjustizministerin im Kabinett zugestimmt. Die Justizministerin muss deshalb zur Kenntnis nehmen, dass das rechtsstaatliche Reformkonzept der Sicherungsverwahrung nachdrücklich von der FDP-Landtagsfraktion unterstützt wird.“

Frau Merk sei seit 2003 Justizministerin in Bayern. In dieser Zeit hätte sie für die vom EGMR angemahnte Trennung von Strafvollzug und Vollzug der Sicherungsverwahrung sorgen können. Der EGMR wäre dann möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen. „Statt aber selbst zu handeln und Verantwortung zu übernehmen, ruft sie jetzt nach dem Bundesgesetzgeber. Ihrem Vorschlag, der Bund solle jetzt ein vom Strafrecht losgelöstes System einer nachträglichen Sicherungsunterbringung schaffen, steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben“, so Hacker wörtlich.

Und abschließend: „Eins ist deshalb klar: Das Thema Sicherungsverwahrung bewegt sich in ganz engen rechtlichen Grenzen, die es einzuhalten gilt. Darauf kann man nicht mit einem Wünsch-Dir-Was-Katalog antworten. Wenn es jemand in den letzten Jahren versäumt hat, EU-konforme Standards zu schaffen, dann ist es Frau Dr. Merk.“

Lars Pappert M.A.
Pressesprecher


zurück

drucken