Bildungsgutscheine helfen Kindern direkt
06. Juli 2010

München, 06.07.2010 (rf). „Die Bildung unserer Kinder hat oberste Priorität“, so die Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Brigitte Meyer, MdL (Merching) zu den Plänen von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Bildungskosten nicht einfach als Geldleistung auf den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II aufzuschlagen. „Bildungsgutscheine sorgen dafür, dass die Hilfe direkt zu den betroffenen Kindern kommt.“ Es sei gut, dass die CDU nun auf die Forderungen der FDP einschwenke.
Das Bundeverfassungsgericht hatte im Februar die Berechnung der Kinderregelsätze beim Arbeitslosengeld II kritisiert. Bis zum 01. Januar 2011 muss eine Neuregelung des Systems in Kraft sein. „Wir haben bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, dass ein Betreuungsgeld eingeführt wird und dies auch als Gutschein ausgegeben werden kann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unterstreicht unsere Position und stellt keine Benachteiligung der Familien und Kinder dar, sondern ermöglicht vielmehr ein neues System und auch ein neues Denken. Als Treuhänder von Steuergeldern tragen wir dafür Sorge, dass mit diesen verantwortungsvoll umgegangen wird. Kinder und Familien bekommen weiterhin Unterstützung, lediglich in einer anderen, zielgerichteten Form. Somit stellen wir sicher, dass die Gelder auch wirklich dafür verwendet werden, wofür sie gedacht sind – zum Wohle der Kinder“, so die Ausschussvorsitzende wörtlich.

